Gegen den erbitterten Widerstand der Union hatte die Ampel-Koalition in Berlin ein neues Bundestagswahlrecht verabschiedet.
Das neue Wahlrecht verändert grundlegend die Struktur und Zusammensetzung des Bundestags. Die Reform zielt auf eine feste Abgeordnetenzahl und verhindert, die durch Überhang- und Ausgleichsmandate bedingte Vergrößerung des Parlaments. Eine der umstrittensten Änderungen betrifft Direktmandate, die nun entwertet werden können. Das Wahlrecht landete vor dem Bundesverfassungsgericht.
Referent: Anton Preis
1 Abend, 29.01.2025 Mittwoch, 18:00 - 20:00 Uhr,
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